Sommerzeit ist Badezeit – und für viele Menschen Zeit der Freikörperkultur. Doch FKK ist nicht überall gern gesehen.
Deutschlandweit gibt es zahlreiche ausgewiesene FKK-Strände und -Campingplätze. Achten Sie aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen auf die entsprechende Beschilderung! Darüber hinaus regelt die jeweilige Städte- oder Gemeinde-verordnung, ob und wieviel man an See oder Fluss blankziehen darf.
Prinzipiell ist es in Deutschland gestattet, sich nackt in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Allerdings, stört sich jemand an der Tatsache des Nacktseins, greift das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – das untersagt die Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. Sind jedoch sexuelle Motive im Spiel, kann die Nacktheit zur Erregung öffentlichen Ärgernisses werden und ist damit eine Straftat.
Entsprechend sensibel sollten Sie vorgehen, wenn Sie sich auf dem Balkon oder im eigenen Garten nackt oder oben ohne sonnen, Wandern, Radfahren oder Autofahren.
Ausnahme: der Harzer Naturistenstieg und der Naturistenweg Undeloh in der Lüneburger Heide, die als Nacktwanderwege ausgewiesen sind.
Manche Bäder bieten das Nakt- oder „oben ohne“-Baden lediglich an festgelegten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten an, um die „Familienfreundlichkeit“ zu wahren. Zieht man außerhalb dieser Zeiten blank, kann das zu einer Verwarnung führen. Beispiele sind die Meditherme in Bochum, die Asia-Therme in Korschenbroich, das vabali spa in Berlin oder die Schwabenquelle (Textil-Badetage als Ausnahme) in Stuttgart. Hier haben Kinder und Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren und auch dann nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.
In Freibädern geht es in der Regel weniger streng zu als in geschlossenen Badeeinrichtungen. Am Urlaubsort sind die landestypischen Gesetze zu beachten:
Quelle (Text oben): Das Erste; Brisant, 02. Mai 2023
Nachdem eine junge Frau Ende 2022 in Berlin für einen Polizeieinsatz sorgte, weil sie zwar mit langer Badehose aber ohne Oberteil im Schwimmbad ihre Bahnen zog, reagierten ein paar deutsche Städte. Umfragen bestätigten: „Oben ohne“-Baden soll erlaubt sein – und das nicht nur bei – wer glaubt’s – bei den Männern. Während laut einer Umfrage 46 Prozent der Männer für Oberkörper-freies-Baden ist, sind auch Politiker im ganzen Land der Meinung, dass diese Entscheidung frei wählbar sein sollte.
Quelle (Text oberhalb): myself.de
Im Juli 2023 sorgt „oben ohne“ für alle plötzlich für viel Gesprächsstoff. Nach einer kurzen Nachrichtenmeldung, eigentlich eine Parlamentsberichterstattung, erzeugt das Thema in den sozialen Medien große Wellen: Im Rahmen der Genderdebatte, die bislang die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Sprache zum Thema hatte, wird nun das Thema „oben ohne“ kontrovers diskutiert. Die einen sind empört, die anderen erleichtert.
„Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat eine Aktualisierung der Haus- und Badeordnungen der städtischen Bäderbetriebe in Bezug auf die Kleidervorschriften beschlossen“.
Bislang war es dort nur zulässig, sich in üblicher Badekleidung – Badeanzug, Badehose, Bikini, Burkini – aufzuhalten oder zu schwimmen. Nun wurde allen das Tragen oder Nicht-Tragen eines Oberteils freigestellt.
Auch in Gießener Freibädern soll, wer möchte, ab 2024 mit freiem Oberkörper baden können – unabhängig vom Geschlecht. Denn zeitgleich mit Wiesbaden hat auch im Gießener Stadtparlament dem Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Junge und Darwin Walter zugestimmt.
„Das Badeerlebnis wird so für alle angenehmer“, hatte Walter den Antrag begründete.
Weiter war in mittelhessen.de in einem Artikel von Stephan Scholz am 21. Juli 2023 zu lesen: „Jeder Mensch solle das Recht haben, über seinen eigenen Körper und seine Kleidung selbst zu bestimmen. Diese Selbstbestimmung und Autonomie seien grundlegende Werte einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft, in der „wir leider noch immer nicht angekommen sind“. Rechtlich betrachtet beruhe die Erlaubnis, sich „oben ohne“ im Freibad aufzuhalten, auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. „Dieser Grundsatz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wenn es keine objektiven Gründe gibt, die das Tragen von Oberteilen im Freibad für bestimmte Geschlechter rechtfertigen, kann die Geschlechterunterteilung bei der Kleiderordnung als rechtswidrige Diskriminierung betrachtet werden. Jedenfalls kann ein objektiver Grund nicht darin liegen, dass wir dieses Thema mit einer obsoleten, übersexualisierten und patriarchalen Sicht betrachten. Außerdem spielt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine Rolle“, führen die Stadtverordneten von „Die Partei“ schriftlich aus.“
Für das Biebertaler Familienbad wurde das Thema in der Gemeindevertretung noch nicht behandelt.
Grundsätzlich gilt also: Wer also möchte, darf – wie es schon jetzt rechtens ist – seinen Körper in der Öffentlichkeit präsentieren wie er, sie, es will, wenn dies nicht die Rechte anderer beeinträchtigt.
Quelle: Tobias Manges: Oben ohne ins Freibad, VRM mittelhessen.de Landkreis Lahn-Dill, 24.7.2023